
Gesetz Nr. 909 vom 11.8.1949
Schafft einen Fonds zur Bereitstellung finanzieller Mittel für die Leprakranken.
Gesetz Nr. 7.113 vom 6.7.1983
Verfügt die Aktualisierung und ständige Anpassung der Höhe des Fonds zur Bereitstellung finanzieller Mittel für die Unterstützung der Kinder von Leprakranken.