
Gesetz Nr. 8.080 de 19.9.1990
Bestimmt unter anderem die Bedingungen für die Förderung, Bewahrung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie die Organisation und Funktion entsprechender Dienste.
Ministerialerlass Nr. 116 vom 9.9.1993
Der erste Anhang dieses Erlasses integriert die Versorgung mit Orthesen, Prothesen und Kolostomiebeuteln (für dauerhafte künstliche Darmausgänge) in das Ambulante Informationssystem des Speziellen Systems für Gesundheit (SIA/SUS).
Ministerialerlass Nr. 146 vom 14.10.1993
Setzt Leitlinien für die Gewährung von Prothesen und Orthesen durch die ambulante Pflege fest.