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Die Contergangeschädigten und der Gebrauch von Thalidomid

INFORMED THAT THE LAWS BELOW WERE TRANSLATED IN A SIMPLE WAY.
MUST BE TAKEN INTO ACCOUNT, LEGAL AND CULTURAL DIFFERENCES IN EACH COUNTRY, THIS ONLY THEN SERVES AS A SUBSIDY ONLY FOR INFORMATION

Victims of Thalidomide
Gesetz Nr. 7.070 vom 20.12.1982
Beinhaltet eine spezielle Rentenzahlung für Menschen mit „Thalidomid-Syndrom“.
Der BRASILIANISCHE PRESIDENT bestätigt das folgende, vom NATIONALKONGRESS verabschiedete Gesetz:
Artikel 1 – Die Exekutive ist hiermit bevollmächtigt, den Opfern von körperlichen Behinderungen als Folge des „Thalidomid-Syndroms“ eine lebenslange, nicht übertragbare monatliche Rente zu gewähren. Voraussetzung dafür ist ein Antrag bei der Bundesrentenbehörde (INPS).
§ 1 – Der Wert dieser Rente wird jedes Jahr angepasst entsprechend der vorjährigen Veränderungsrate [gedacht zum Ausgleich der in Wirklichkeit höheren Inflationsverluste, der Übers.] bestimmter Bundesobligationen (ORTN). Die Höhe der Rente wird anhand von Punkten errechnet, die sich aus der Art und Schwere der Schädigung ergeben. Jeder Punkt entspricht etwa der Hälfte des höchsten in Brasilen festgelegten Mindestlohns.
§ 2 – Die Art der körperlichen Schädigung wird bemessen an den Einschränkungen in den Bereichen Arbeitsfähigkeit, Gehvermögen, eigenständige Körperpflege und angemessene Ernährung. In jedem dieser Bereiche wird ein Punkt für die teilweise und zwei Punkte für die vollständige Abhängigkeit von fremder Hilfe vergeben.
Artikel 2 – Die Anerkennung als Leistungsempfänger nach diesem Gesetz setzt die Vorlage eines medizinischen Gutachten voraus, das die Art der Schädigung im Sinne des vorangegangenen Paragraphen bestätigt, damit darüber von einer medizinischen Kommission der Bundesrentenbehörde beraten werden kann. Dieser Prozess ist gebührenfrei.
Artikel 3 – Die Sonderrente kann nicht zusätzlich zu irgendwelchen anderen Einkommen oder Entschädigungen gezahlt werden, d.h. die Leistungsempfänger können nur zwischen dem einen oder anderen wählen.
Zusatz: Die von diesem Gesetz festgelegte Entschädigung schließt nicht den Bezug anderer Sozialleistungen aus und führt nicht zur Kürzung von Renten, die aufgrund von zukünftig eintretenden Arbeitsunfähigkeiten gewährt werden. (Vgl. das Gesetz Nr. 9.528 von 1997)
§ 3 – Ungeachtet der Bestimmungen in § 2 können die Leistungsempfänger ein zusätzliches Einkommen von bis zu 35 % der Sonderrente beziehen, wenn sie mindestens nachweisen können:
I – die Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung für die Dauer von 30 Jahren im Fall von Männern und25 Jahren im Fall von Frauen. (Vgl. das Gesetz Nr. 10.877 von 2004)
II – ein Alter von 55 Jahren bei Männern und 50 Jahren bei Frauen, wobei mindestens 15 Jahre lang Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt worden sein müssen.
Artikel 4 – Die Sonderrente wird von der Bundesrentenbehörde (INPS) verwaltet und zulasten der Staatskasse ausgezahlt.

Zusatz: Die Staatskasse stellt der Bundesrentenbehörde das für die Auszahlung der Sonderrente notwendige Geld zur Verfügung. Die entsprechenden Mittel werden in den Bundeshaushalt eingestellt und in vierteljährigen Abständen im Rahmen des Bundesfinanzplans angewiesen.
Artikel 5 – Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.
Artikel 6 – Widersprechende Bestimmungen sind hiermit aufgehoben
Brasília, den 20. Dezember 1982 (im 161. Jahr nach der Unabhängigkeit und im 94. Jahr der Republik)
JOÃO FIGUEIREDO
Carlos Viacava
Hélio Beltrão

Gesetz Nr. 8.686 vom 20.7.1993
Regelt die Anpassung der Sonderrente für körperliche Schäden der Menschen mit „Thalidomid-Syndrom“.
Der BRASILIANISCHE PRESIDENT bestätigt das folgende, vom NATIONALKONGRESS verabschiedete Gesetz:
Artikel 1 – Ab dem 1. Mai 1993 wird der Wert der Sonderrente nach dem Gesetz Nr. 7.070 vom 20.12.1982 verändert, indem er mit der Zahl der gesamten Punkte, durch die die Art und der Grad der aus der körperlichen Behinderung resultierenden Abhängigkeit bemessen wird, multipliziert wird. Dies geschieht im Zuge des Bewilligungsprozesses auf die Summe von 3.320.000,00 Cruzeiros [nach den Währungsumstellungen vom 1.8.1993 und 1.7.1994 entsprechen 2.750.000 Cruzeiros einem heutigen brasilianischen Real, der Übers.].
Zusatz: Der Höhe der nach diesem Gesetz bemessenen Rente kann nicht unter dem Mindestlohn liegen.
Artikel 2 – Ab Juni 1993 wird die in diesem Gesetz behandelte Sonderrente in den gleichen Abständen und nach denselben Raten angepasst wie die anderen Leistungen der Bundesrentenbehörde (INPS).
Artikel 3 – Die Menschen mit Thalidomid-Syndrom haben Vorrang bei der Bereitstellung von Prothesen, Orthesen und anderer Hilfsmittel, ebenso wie bei chirurgischen Eingriffen und medizinischen Behandlungen im Rahmen des so genannten Speziellen Systems für Gesundheit (SUS) des Bundesgesundheitsministeriums.
Artikel 4 – Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündigung in Kraft.
Brasília, den 20. Juli 1993 (im 172. Jahr nach der Unabhängigkeit und im 105. Jahr der Republik)
ITAMAR FRANCO
Antônio Brito
Jamil Haddad

Ministerialerlass Nr. 97 vom 31.7.1997 Sekretariat für Gesundheitsassistenz (SAS/MS) Der Artikel 1 regelt Artikel 3 des Gesetzes 8.686/93 mit dem Beschluss, dass Menschen mit Thalidomid-Syndrom Vorrang haben bei der Bereitstellung von Prothesen, Orthesen und anderer Hilfsmittel, ebenso wie bei chirurgischen Eingriffen und medizinischen Behandlungen in Anhängigkeit von deren Schäden. Dasselbe gilt für importierte Produkte im Fall der besonderen Notwendigkeit und Schwere der Schädigung durch den Wirkstoff, auch wenn diese Produkte nicht in der entsprechenden Tabelle des SUS vorkommen.
Ministerialerlass Nr. 354 vom 18.8.1997 – Medizinische Sicherheit/MS Reguliert die Einfuhr, die Herstellung, die Ausfuhr, die Vermarktung und die Abgabe von Thalidomid. Dem Wirkstoff müssen klare und leicht verständliche Informationen beigegeben sein. Zu verwenden sind eine „Vereinbarung zur medizinischen
Verantwortung“ sowie eine „Erklärung zur Patienteninformation“.
Gesetz Nr. 9.528 vom 11.12.1997
Verändert die Gesetze 8.212 und 8.213 von 1991 und bekräftigt den folgenden Zusatz des Artikels 3 des Gesetzes 7.070 vom Dezember 1982:
"„Aufgrund dieses Gesetzes kann die Höhe der Rentenzahlung nach ihrer offiziellen Festlegung nicht verringert werden, auch dann nicht, wenn es sich herausstellt, dass die betroffene Person arbeitsfähig ist oder ihre Einschränkungen im Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung abgenommen haben“.
Gesetz Nr. 9.887 vom 11.12.1998
Dieses Gesetz erklärt ABPST zu einer gemeinnützigen Organisation (Utilidade Pública Estadual).
Provisorische Maßnahme 2130-21 vom 28.8.2000 - Artikel 23 und 24
Hiermit wird die Bundessozialbehörde (INSS) ermächtigt, die nach dem Gesetz 7.070/82 erfolgten Leistungen seit dem 5.11.1988 zu überprüfen.
Provisorische Maßnahme 2129-10 vom 22.6.2001 - Artikel 13, § 2
Die Empfänger der Sonderrente, die ihr 35. Lebensjahr vollendet haben, auf die ständige Hilfe durch eine andere Person angewiesen sind und die mindestens 6 Punkte erhalten haben, haben nach § 2, Artikel 1 Anspruch auf einen Zuschlag von 25% auf die von ihnen bezogene Sonderrente.
Gesetz Nr. 10.651 vom 16.4.2003  Entscheidet über die Kontrolle des Gebrauchs von Thalidomid
Der BRASILIANISCHE PRESIDENT bestätigt das folgende, vom NATIONALKONGRESS verabschiedete Gesetz:
Artikel 1 – Der Gebrauch des Wirkstoffs Thalidomid, sei es unter dem Namen eines Generikums oder einem sonstigen fantasievollen Markennamens, unterliegt besonderen, von der zuständigen Bundesbehörde erlassen Bestimmungen, die folgende Aspekte einschließen:
I – eine Verschreibung auf einem besonderen, nummerierten Formular;
II – die Apotheke hat dieses Rezept aufzubewahren und eine Kopie davon an die zuständige Überwachungsbehörde zu schicken;
III – Verpackung und Etikett haben einen offensichtlichen Hinweis auf das Verbot für Frauen, die schwanger sind oder sein könnten, zu enthalten, begleitet von einem Text in allgemein verständlicher Sprache, die hohe Wahrscheinlichkeit von teratogenen Wirkungen bei Einnahme des Medikaments deutlich macht;
IV – Ein Beipackzettel mit vollständigen Informationen über den Wirkstoff, einschließlich der Mitteilung über die erwiesenen teratogenen Effekte, eine Vereinbarung zur medizinischen Verantwortung, die vom behandelnden Arzt und vom Patienten unterschrieben worden sein muss, wenn das Medikament an den Patienten übergeben wird.
Artikel 2 – Thalidomid darf nicht in privaten Apotheken verkauft werden. Seine landesweite Verteilung hat durch von den zuständigen Bundesbehörden ausdrücklich genehmigte Programme zu erfolgen. Untersagt ist die Lieferung von Pillen oder Proben ohne Verpackungen, Etiketten oder Beipackzetteln.
Artikel 3 – Die von den zuständigen Bundesbehörden ausdrücklich genehmigten Programme müssen Folgendes enthalten:
I – eine vollständige Erklärung für alle Patienten über die möglichen Wirkungen von Thalidomid bei schwangeren Frauen;
II – alle Methoden der Empfängnisverhütung für Frauen im gebärfähigen Alter, die Thalidomid zur Behandlung von Lepra oder einer anderen Krankheit nutzen.
Artikel 4 – Aufgabe der Behörden ist es:
I – eine kontinuierliche Aufklärung über die Auswirkungen des Wirkstoffs auf schwangere Frauen durchzuführen, und auch Informationen zu der gesetzlich vorgesehenen Sonderrente für die Geschädigten zu verbreiten;
II – die wissenschaftliche Erforschung eines sichereren Wirkstoffs zu fördern und Thalidomid in der Behandlung derjenigen Krankheiten zu ersetzen, bei denen es bisher Anwendung fand.
Artikel 5 – Dieses Gesetz tritt 90 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Brasília, den 16. April 2003; (im 182. Jahr nach der Unabhängigkeit und im 115. Jahr der Republik)
LUIZ INÁCIO LULA DA SILVA
Humberto Sérgio Costa Lima

Gesetz Nr. 10.877 vom 4.6.2004 Revidiert § 3 des Gesetzes 7.070 von 1982 Die Leistungsempfänger haben Anspruch auf einen Zuschlag von 35 % auf die von ihnen bezogenen Sonderrenten, wenn als Mindestbedingung erfüllt ist:
I – die Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung für die Dauer von 25 Jahren im Fall von Männern und 20 Jahren im Fall von Frauen;
II – ein Alter von 55 Jahren bei Männern und 50 Jahren bei Frauen, wobei mindestens 15 Jahre lang Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt worden sein müssen.

Gesetz Nr. 11.727 vom 23.6.2008 – Betr. die Provisorische Maßnahme 413 von 2008
Das Gesetz behandelt grundlegende Maßnahmen zur Stimulation von Investitionen und zur Modernisierung der Tourismusindustrie, mit der Absicht das brasilianische Tarifsystem abzusichern.
Artikel 20 – Das Gesetz 7.070 vom 20.12.1982 wird durch folgenden Artikel ergänzt: “Artikel 4a. Die Sonderrente und andere aufgrund von körperlichen Behinderungen erhaltene Werte, von denen Artikel 1 dieses Gesetzes handelt, werden von der Einkommensteuer befreit […]
Zusatz. Die Unterlagen über die in diesem Artikel behandelten Werte, soweit sie aus dem Ausland stammen, müssen durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

 




Telefon: +55 (11) 5562.4922     E-mail: talidomida@talidomida.org.br