
Erlass Nr. 129 vom 22.5.1991
Setzt das Übereinkommen Nr. 159 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) um, betreffend die berufliche Rehabilitation und Beschäftigung von behinderten Menschen.
Gesetz Nr. 7853 vom 24.10.1989
Artikel 8 legt eine Bestrafung von bis zu 1 Jahr und 4 Monaten fest für den Fall:
II - dass jemand ohne triftigen Grund, nämlich aus behinderungsbedingten Motiven an der Übernahme eines öffentlichen Amtes gehindert wird;
III - dass jemandem ohne triftigen Grund, nämlich aus behinderungsbedingten Motiven eine Beschäftigung oder Arbeit verweigert wird.
Gesetz Nr. 8.112 vom 11.12.1990 (art. 5)
Bestimmt, dass im Fall der Bundesbeamten ebenso wie bei privaten und öffentlichen Stiftungen 20% der Stellen mit behinderten Menschen zu besetzen sind.
Normative Anweisung Nr. 5 vom 30.8.1994
Regelt die Überwachung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.