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Befreiung von Steuern und Zöllen .

Gesetz Nr. 8.687/93
Befreit geistig behinderte Menschen von der Einkommenssteuer.

Gesetz Nr. 4.613/65
Befreit Fahrzeuge, die für den Gebrauch durch behinderte Menschen bestimmt sind, von der Zahlung von Importzöllen.

Gesetz Nr. 7.713 vom 22.12.1988
Ändert das Gesetz zur Einkommensteuer und enthält weitere Vorgaben

Gesetz Nr. 10.754 vom 31.10.2003
Ändert das Gesetz Nr. 8.989 vom 24.2.1995, das unter andrem „über eine Steuerbefreiung von industriellen Produkten verfügt im Bezug auf die Anschaffung von Kraftfahrzeugen, die im nicht-staatlichen Bereich bei der Beförderung von Passagieren zum Einsatz kommen, einschließlich der Befördernsmittel, die für körperlich behinderte Menschen und speziell für die Überwindung von Stufen bestimmt sind“.

Gesetz Nr. 7.713 vom 22.12.1988, geändert durch das Gesetz Nr. 11.052 vom 29.12.2004.
Artikel 6, Nr. XIV befreit Menschen, die an bestimmten schweren Krankheiten leiden, von der Quellensteuer auf Einkommen (IRRF), d.h. unter anderem von der Besteuerung der über einen gewissen Freibetrag gehenden Renten oder Entschädigungen.




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